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20.11.2018

Beer: Minister Pinkwart stellt sich stur

„Uneinsichtig und den Kommunen gegenüber ignorant“, kommentiert die Grüne Paderborner Landtagsabgeordnete Sigrid Beer die Antwort von Minister Pinkwart auf ihre Kleine Anfrage „Wenn ein Entfesselungspaket die Kommunen bei der Sonntagsöffnung knebelt…Wann wird der Runde Tisch wieder eingesetzt?“.

In ihrer Anfrage hatte Beer herausgestellt, dass sich in OWL drastisch die handwerklichen Fehler der Landesregierung bei ihrer Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) zeigen.

Doch der Minister sieht bezogen auf die von der CDU und FDP beschlossene Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes NRW weiterhin keine Zunahme der Rechtsunsicherheit.

Dafür macht der FDP-Minister die Kommunen verantwortlich, die Sachgründe für die Freigabe einer Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen hinreichend zu prüfen und begründen: „Dies kann der Gesetzgeber eines Flächenlandes wie Nordrhein-Westfalen mit 396 Kommunen und einer Vielzahl möglicher Sachgründe pauschal nicht rechtssicher regeln.“

„In den Gesetzestext hat die Landesregierung einige sehr allgemein gefasste mögliche Gründe für eine Sonntagsöffnung, etwa die Stärkung eines vielfältigen Einzelhandelsangebotes aufgenommen. Die neu geschaffenen Sachgründe führen zu einer Rechtsunsicherheit und zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen“, hält Beer dem entgegen. „Die rechtlichen Hinweise der Gerichte  - zuletzt des Oberverwaltungsgerichts Münster – legen die im LÖG sehr weit gefassten Gründe für Sonntagsöffnungen eng aus. Minister Pinkwart ignoriert dies völlig und lässt die Kommunen lieber einzeln auflaufen.“

Beer kritisiert, dass eine Überarbeitung des Gesetzes von der Landesregierung „absehbar nicht vorgesehen sei“. Und „mit der Novellierung des LÖG und dem Wegfall des Anlassbezugs ist auch die Grundlage für den Runden Tisch weggefallen“, so Pinkwart.

Sigrid Beer hält dagegen daran fest: Der Runde Tisch sollte unverzüglich wieder einberufen werden, damit das Pinkwart-Roulette für die Kommunen beendet wird.

Die Antwort zur Kleinen Anfrage finden Sie unter:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4216.pdf

Pressemitteilung

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