21.03.2012
Trotz Auflösung des Landtags: Gesetzgebung zur wohnortnahen Grundschulversorgung weiter auf dem Weg
Mitte März hat die Landesregierung einen Entwurf zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung mit Grundschulangeboten vorgelegt (8. Schulrechtsänderungsgesetz). Dieses Gesetzesvorhaben ist auch in der Stadt und im Kreis Paderborn von besonderer Bedeutung für den Erhalt von Grundschulen, die ansonsten aufgrund der demographischen Entwicklung Gefahr laufen, geschlossen zu werden.
Das Schulministerium will die bereits eingeleitete Verbändebeteiligung weiter durchführen. Das teilt jetzt auch der Städte- und Gemeindebund mit. Aus formalen Gründen muss zu einem späteren Zeitpunkt zwar erneut ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, die Fristen könnten dann allerdings verkürzt.
Ich begrüße dieses Vorgehen, das anstrebt, Eltern und Kindern sowie den Kommunen in diesem wichtigen Punkt möglichst schnell Planungsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Wichtig ist auch, dass die Standorte, die mit altersgemischtem Lernen auf Dauer Be-stand haben können, sich jetzt schon entsprechend vorbereiten sollten.
Sigrid Beer
Geschäftsführerin
B90/Die Grünen im Hause des Landtags
Mitglied im ständigen Ausschuss des Landtags nach Art. 40 Verf. NRW
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