Zahngesundheitsvorsorge in Kindertageseinrichtungen
17.12.2010
Pressedienst des Kreises Borken
Das Thema „Zahngesundheitsvorsorge in Kindertageseinrichtungen" stand heute (17.12.2010) im Blickpunkt eines Anhörungstermins des Petitionsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages in Düsseldorf. Die zuständige Landtagsabgeordnete Sigrid Beer hatte dazu den Gronauer Petenten, zwei Vertreterinnen des dortigen „Arbeitskreises Zähnchen" sowie Mitarbeiter des Stadtjugendamtes Gronau und des Kreisjugendamtes Borken sowie des Borkener Kreisgesundheitsamtes eingeladen. Mit dabei waren zudem der Landtagsabgeordnete Bernhard Tenhumberg aus Vreden und eine Vertreterin des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport.
Konkret ging es in dem knapp zweistündigen Termin um die Frage, ob im Rahmen der Zahngesundheitsvorsorge in Kindertagesstätten zwingend – wie in früheren Jahren – jährliche Reihenuntersuchungen durchzuführen sind. Diese müssten dann im Auftrag der für diese Aufgabe zuständigen Jugendämter erfolgen. Der „Arbeitskreis Zähnchen" fordert dies aufgrund der Vielzahl von Kindern mit behandlungsbedürftigen Zähnen. Die beiden Jugendämter verneinen das aber. Sie halten stattdessen andere Maßnahmen zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern für zielführender. Die Zähne der Kleinen sollten nämlich nicht nur regelmäßig kontrolliert, sondern nach Auffassung des Kreisgesundheitsamtes nötigenfalls dann auch tatsächlich von Zahnärzten behandelt werden. Angedacht ist, entsprechende Überlegungen in Gronau im Rahmen eines Pilotprojektes zu erproben.
In der Anhörung im Landtagsgebäude wurde deutlich, dass beide Seiten das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die Zahngesundheit der Kinder zu verbessern. Man darf nach Auffassung der Vertreter des Kreises und der Stadt Gronau allerdings nicht bei der Diagnostik stehen bleiben. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass erforderlichenfalls wirklich ein Zahnarztbesuch folgt. Jedoch zeige sich in der Praxis, dass das für die Zahngesundheitsvorsorge einschlägige Kinderbildungsgesetz (KiBiz) dazu bislang keine konkreten Handlungsvorgaben macht. Daher solle der Landtag bei der anstehenden Novellierung dieses Gesetzes eine Klarstellung herbeiführen, hieß es im Rahmen des Anhörungstermins. Unabhängig davon wurde begrüßt, dass die Kindergärten, ggf. auch Elternvertreter, in das weitere Vorgehen einbezogen werden. In der zweiten Januarhälfte wird nun vom Petitionsausschuss ein Bericht vorgelegt, in dem die Ergebnisse detailliert dargestellt werden.
Zum Hintergrund:
Das Kreisjugendamt und die Jugendämter der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau haben laut KiBiz für ihren jeweiligen Bezirk die Verpflichtung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen für jährliche zahnärztliche Untersuchungen der Kinder in Tageseinrichtungen Sorge zu tragen. Dabei steht zurzeit die Aufklärung im Vordergrund. So betreibt der gemeinsam mit den niedergelassenen Zahnärzten, den Krankenkassen und dem Kreisgesundheitsamt gebildete „Arbeitskreis Zahngesundheit" regelmäßig in den Tageseinrichtungen mit den Kindern anhand praktischer Übungen Zahnprophylaxe. Außerdem werden Informationsveranstaltungen für Eltern angeboten.
Auf Grund der Beratungen in den Jugendhilfeausschüssen der Stadt Gronau und des Kreises Borken sowie im Kreistag will der Kreis Borken nun angesichts der überdurchschnittlich hohen Zahl von Kindern mit behandlungsbedürftigen Zähnen vor allem in Gronau gemeinsam mit allen Beteiligten ein eigens auf diese Stadt zugeschnittenes, zeitlich befristetes Pilotprojekt auf den Weg bringen.
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