zum inhalt
Links
  • Grüne
  • Grüne NRW
  • Grüne OWL
  • Padergrün
  • Grüne Fraktion NRW
HomeKontaktSitemapSucheImpressumDatenschutz
banner
Menü
  • Landtag von 2005 bis 2022
    • Startseite Archiv
    • Kleine Anfragen
    • Anträge
    • Reden
    • Bildung
    • Petitionen
    • Religionspolitik
  • Pressearchiv bis 05/2022
    • Pressemitteilungen 2022
    • Presseresonanz 2022
    • Pressemitteilungen 2021
    • Presseresonanz 2021
    • Pressemitteilungen 2020
    • Presseresonanz 2020
    • Pressemitteilungen 2019
    • Presseresonanz 2019
    • Pressemitteilungen 2018
    • Presseresonanz 2018
    • Pressemitteilungen 2017
    • Presseresonanz 2017
    • Pressemitteilungen 2016
    • Presseresonanz 2016
    • Archiv
  • Zur Person
    • Vita
    • Veröffentlichungen
  • Links
Sigrid BeerPressearchiv bis 05/2022Archiv

Pressearchiv bis 05/2022

  • Pressemitteilungen 2022
  • Presseresonanz 2022
  • Pressemitteilungen 2021
  • Presseresonanz 2021
  • Pressemitteilungen 2020
  • Presseresonanz 2020
  • Pressemitteilungen 2019
  • Presseresonanz 2019
  • Pressemitteilungen 2018
  • Presseresonanz 2018
  • Pressemitteilungen 2017
  • Presseresonanz 2017
  • Pressemitteilungen 2016
  • Presseresonanz 2016
  • Archiv

Gericht genehmigt Kampfdörfer

01.05.2010

Westfalen-Blatt

Truppenübungsplatz Senne: Antrag des Naturschutzbundes abgelehnt

Paderborn/Minden (WB). Umweltschützer sind mit einer Klage gegen die Kampfdörfer der britischen Armee auf dem Truppenübungsplatz Senne gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Minden wies am Freitag einen Antrag des Naturschutzbundes (NABU) Nordrhein-Westfalen zurück, teilte eine Sprecherin mit.

Die Kläger hatten beantragt, das Vorhaben auf dem Truppenübungsplatz Senne vorläufig zu verhindern.

Der Übungsplatz Senne ist der britischen Rheinarmee nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 1993 zur Nutzung überlassen. Er soll umgestaltet werden, um in Deutschland stationierte britische Truppen auf Einsätze in Krisenregionen wie Afghanistan besser vorbereiten zu können. Der Truppenübungsplatz liegt in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)- Gebiet und einem Vogelschutzgebiet und beherbergt zahlreiche besondere Tier- und Pflanzenarten.

»Der NABU ist der Auffassung, die Umweltverträglichkeitsprüfung weise sowohl in der Durchführung als auch in der Bewertung erhebliche Mängel auf«, schilderte die Justizsprecherin. Die Richter hätten sich dieser Auffassung im Eilverfahren aber nicht angeschlossen und sich dabei auch auf eine Einschätzung des Landesamtes für Naturschutz gestützt. Nicht einmal 0,1 Prozent der Fläche des Truppenübungsplatzes würden für die Neubauten oder Umgestaltung in Anspruch genommen, hieß es. Für alle betroffenen Arten stehe an anderen Stellen des Truppenübungsplatzes ausreichend Lebensraum zur Verfügung.

Während die Landtagsabgeordnete der Grünen, Sigrid Beer (Paderborn) die Naturschützer ermunterte, gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen, betonte der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer: »Das Gericht hat eindeutig erklärt, dass unsere Verträglichkeitsprüfung keine Mängel aufweist.« Der Kreis Gütersloh hatte die Baugenehmigung erteilt.

zurück

Information: Wie die Presseresonanz von uns gepflegt wird

 

Aus medienrechtlichen Gründen können wir keine vollständigen Presseresonanzen auf dieser Homepage abbilden. So weit es uns möglich ist, stellen wir die entscheidenen Passagen zu Sigrid Beer dar und verweisen per Link auf die vollständigen Publikationen bei ihren Herausgebern.

Es ist möglich, dass einige Links aufgrund dieser Verfahrensweise nach einiger Zeit nicht mehr funktionieren können. Wir bitten dies zu entschuldigen.